PRAXIS FÜR ZAHNPROTHETIK

Philipp Zuberbühler

dipl.Zahnprothetiker

 
 
Der Zahnprothetiker

 

Zahnprothetiker sind als Spezialisten berechtigt, unabhängig von Zahnärzten für Patienten abnehmbaren Zahnersatz (Zahnprothesen) verschiedenster Art herzustellen.

Der Zahnprothetiker bietet alles aus einer Hand:

  • Beratungsgespräch
  • Lösungsvorschläge und Planung
  • Abformung
  • Herstellung der Prothesen
  • Einprobe und Eingliederung
  • Nachsorge

Der Zahnprothetiker kann somit individueller auf Patientenwünsche eingehen. 

Dem Patienten verlorengegangene Lebensqualität zurückzugeben, erfordert vom Behandler in technischer sowie in ästhetischer Hinsicht grosses Fachwissen und Erfahrung.

 

Zahnprothetiker haben eine aufwändige Ausbildung hinter sich und beschäftigen sich kontinuierlich mit den modernsten zahnprothetischen Methoden und Materialien - zu Ihrem Vorteil!

Zahnprothetiker führen eigene Behandlungsräume,

 

in denen sie nach modernsten  
Gesichtspunkten den Patienten ihr Know-how, ihre z.T. sehr aufwändigen Technologien und die hochwertigen Materialien zur Verfügung stellen.

Die zahnprothetische Praxis ist in allen Fällen die richtige Wahl, wo das Gebiss des Patienten prothetische Leistungen erfordert.  

Der Zahnprothetiker kann direkt am Patienten  
und in Diskussion mit ihm eine optimale und angepasste Lösung vorschlagen und diese Schritt für Schritt realisieren. Der Patient ist in den Händen des Zahnprothetikers weitaus am besten aufgehoben.  

Im Gegensatz zum Zahntechniker, der immer indirekt über den Zahnarzt arbeitet, kann der Zahnprothetiker alle ästhetischen und technischen Gesichtspunkte direkt berücksichtigen.

In Fällen, wo der Mediziner bei den Interventionen mitarbeiten muss, hat der Zahnprothetiker einen Zahnarzt in Vertrag, der diese Leistungen erbringen kann.

Voraussetzungen

Um eine Zahnprothetische Praxis eröffnen und führen zu dürfen, braucht der Zahnprothetiker eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Gesundheitsdirektion. 

Zudem muss der Antragsteller im Besitz des Ausweises der bestandenen Fähigkeitsprüfung in Zahnprothetik sein.

Aus und Weiterbildung

Zahnprothetiker haben eine aufwändige Ausbildung hinter sich und beschäftigen sich kontinuierlich mit den modernsten zahnprothetischen Methoden und Materialien - zum Wohle des Patienten.

Die Ausbildung zum Zahnprothetiker umfasst nebst einer abgeschlossenen 4-jährigen Lehre zum eidg. dipl. Zahntechniker zusätzlich nach 8-jähriger Berufsausübung berufsbegleitend 4 Semester Weiterbildung zum dipl. Zahnprothetiker.

Der Studiengang umfasst 500 Vorlesestunden (Fächer: Anatomie, Physiologie, Histologie, Pathologie, Hygiene, erste Hilfeleistung, Total- und Teilprothetik). 

Dozenten sind nebst erfahrenen Zahnprothetikern hauptsächlich Ärzte und Zahnärzte.

Zahnprothetiker verpflichten sich jährlich 40 Weiterbildungsstunden zu besuchen.

 

Technologie / Vorgehensweise

 

Die moderne Zahnprothetik kann heute auf einer beeindruckenden Reihe von Technologien im Dienste des Patienten aufbauen. 
Neu geschaffene Materialien, neue Bearbeitungsmethoden und damit früher undenkbare Gesamtlösungen können angeboten werden.

Das Vorgehen des Zahnprothetikers kann so beschrieben werden:

•  Das Problem des Patienten in allen Dimensionen analysieren.

•  Eine ausgereifte Auswahl von Lösungsvorschlägen mit Vor- und Nachteilen mit dem Patienten diskutieren und die angemessene Lösung evaluieren.

•  Dem Patienten einen zeitlichen und technischen Lösungsweg vorschlagen, der möglichst geringe Nachteile in seinen Tagesablauf bringt.

•  Erarbeitung der Lösung, materialmässig, ästhetisch, technologisch.

•  Einsetzen der Gesamtlösung, allfällige Feinkorrekturen, Besprechung der notwendigen Pflege mit dem Patienten.

 

Rechtliches

 

Durch einen Volksentscheid im Jahre 1960 ist im Kanton Zürich der Beruf des Zahnprothetikers eingeführt worden. Zugelassene Prothetiker die die Bedingungen der kantonalen Verordnung erfüllen erhalten eine Praxisbewilligung, und dürfen direkt am Patienten arbeiten.

  • Die selbständige zahnprothetische Tätigkeit bedarf einer Bewilligung der Gesundheitsdirektion des entsprechenden Kantons.
  • Die Bewilligung wird Inhaberinnen und Inhabern des zürcherischen Zahnprothetikerdiploms erteilt.
  • Die Bewilligung berechtigt den Inhaber selbständig abnehmbaren Zahnersatz herzustellen und die dazu erforderlichen Abdrücke und Einpassungen vorzunehmen.
  • Zur Prothetikerprüfung werden nur Bewerber mit schweizerischem Bürgerrecht zugelassen, die auf Grund einer Berufslehre die Lehrabschlussprüfung nach den eidgenössischen Vorschriften über den Zahntechnikerberuf bestanden haben. Sie müssen hernach während acht Jahren als Zahntechniker tätig gewesen sein und in dieser Zeit eine zusätzliche Ausbildung erworben haben.
  • Bei fachtechnischen Problemen und Unstimmigkeiten zwischen Patient und Behandler besteht die Möglichkeit, sich zur Schlichtung beim Schiedsgericht des SZPV zu melden.
  • Für jede Patientin und jeden Patienten ist eine Krankengeschichte zu führen, worin alle beruflichen Verrichtungen und die dabei verwendeten Materialien notiert werden.
 

 

 

 

 

 

 

 
 
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